Hinweis schließen!

Hinweis!


Sie benutzen den veralteten Internet Explorer 11. Dieser Browsers wird von Microsoft nicht mehr regelmäßig mit Updates versehen. Aus Sicherheitsgründen und um Ihnen eine zeitgemäße Darstellung und die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten, unterstützen wir diesen Browser nicht mehr. Wir empfehlen für die optimale Nutzung der Website die aktuelle Version eines modernen, sicheren und standardkonformen Browsers wie Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari (nur Mac) oder Microsoft Edge zu nutzen.

Polkörperdiagnostik - Präimplantationsdiagnostik

In Abhängigkeit zum Alter der Frau zeigen Eizellen zu 20 % bis 70 % genetische Auffälligkeiten. In der Mehrzahl sind diese Eizellen oder sich daraus entwickelnde Embryonen nicht oder nur kurzzeitig entwicklungsfähig. Durch die genetische Untersuchung von Embryonen oder der sog. Polkörperchen sollen diejenigen Embryonen bzw. Eizellen erkannt werden, die eine chromosomale Abweichung zeigen, damit sie dann vom Embryo-Transfer ausgeschlossen werden können. In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) an Embryonen nur unter strengen Auflagen möglich.

Deshalb wird alternativ teilweise die Durchführung der sog. Polkörperchendiagnostik (PKD) propagiert, die sich im Einklang mit dem Embryonen-Schutzgesetz befindet. Diese Untersuchung lässt aber nur Abweichungen im Bereich des mütterlichen Chromosomensatzes erkennen. Zudem kann auf Grund der juristischen Vorbedingungen im gegebenen Zeitfenster nur eine kleine Zahl von Chromosomen untersucht werden. Trotz dieser Einschränkungen könnten von dieser Untersuchung Patienten profitieren, bei denen in der Vorgeschichte genetische Auffälligkeiten der Embryonen gefunden wurden, ferner Frauen im fortgeschrittenen Alter oder Paare mit wiederholt erfolglosen IVF- bzw. IVF/ICSI-Versuchen.

Allerdings sind auch diese Methoden zur Steigerung der Effizienz (Steigerung der Schwangerschaftsrate, Senkung der Fehlgeburtenrate) der IVF- bzw. IVF/ICSI-Therapie umstritten. Ferner ist eine Schädigung der Embryonen oder Eizellen nicht gänzlich ausgeschlossen (ca. 5 % der Fälle). Die Komplexität dieser Diagnostik und das gegebene enge Zeitfenster bedingen, dass auch falsch positive bzw. falsch negative Befunde erhoben werden können, so dass das Verwerfen eigentlich "gesunder" Embryonen bzw. die Übertragung von genetisch doch auffälligen Embryonen letztlich nicht vollkommen auszuschließen sind. Insgesamt raten wir daher von der PKD eher ab, da sich gezeigt hat, dass die Lebendgeburtenrate sich durch diese aufwendige Methode nicht steigern ließ.