Behandlungskosten
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion nicht mehr wie im bisherigen Umfang von den Krankenkassen getragen. Zu diesen Verfahren gehören:
- IUI (Intrauterine Insemination)
- IVF (In-vitro-Fertilisation)
- ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion)
Wenn die Rahmenbedingungen (Verheiratet, Alter nicht unter 25 Jahren, Alter der Frau unter 40 Jahren, Alter des Mannes unter 50 Jahren und es wurde keine Sterilisation durchgeführt) stimmen, werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder ICSI auf Antrag zur Hälfte finanziert. 50% der Behandlungskosten müssen die Patienten zur Zeit selbst zahlen.
Behandlung | Kosten Eigenanteil | Kosten Selbstzahler | Kosten Privatpatienten |
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Insemination ohne Hormone | ca. 250,- bis 400,- Euro | ca. 550,- Euro | Für die Vergütung der Leistungen gelten die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Stand 2017). Diese werden mit dem üblichen Steigerungssatz abgerechnet. |
Insemination mit Hormonen | ca. 650,- bis 700,- Euro | ca. 1200,- Euro | |
IVF* | ca. 1800,- Euro | ca. 4200,- Euro | |
ICSI* | ca. 2000,- Euro | ca. 4200,- Euro, zzgl. ca. 300,- Euro pro Mikroinjektion in geeignete Eizellen |